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86/04/0122•Verwaltungsgerichtshof 86/04/0122
86/04/0122Verwaltungsgerichtshof15.12.1987
Auslegung Diverses VwRallg3/5 Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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