Verwaltungsgerichtshof 86/04/0086

86/04/0086Verwaltungsgerichtshof09.09.1986

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/04/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1986040086.X02

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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