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86/03/0211•Verwaltungsgerichtshof 86/03/0211
86/03/0211Verwaltungsgerichtshof23.09.1987
Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Säumnisbeschwerde Entscheidung in der Sache bzw Abweisung oder Zurückweisung Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis
Der Berufung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 20. September 1984, Zl. I/7-L-M-213/33, wird keine Folge gegeben und dieser Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 bestätigt.
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