Verwaltungsgerichtshof 86/03/0053

86/03/0053Verwaltungsgerichtshof10.09.1986

Regest

Jagdschaden Wildschaden Verfahren Schadensermittlung Jagdschaden Wildschaden Verfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/03/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S10.020,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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