Verwaltungsgerichtshof 86/03/0014

86/03/0014Verwaltungsgerichtshof19.03.1986

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/03/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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