Verwaltungsgerichtshof 86/01/0188

86/01/0188Verwaltungsgerichtshof20.01.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/01/0188

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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