Verwaltungsgerichtshof 86/01/0187

86/01/0187Verwaltungsgerichtshof02.03.1988

Regest

Sachverhaltsermittlung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren freie Beweiswürdigung Abstandnahme vom Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/01/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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