Verwaltungsgerichtshof 86/01/0157

86/01/0157Verwaltungsgerichtshof26.11.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/01/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1986010157.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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