Verwaltungsgerichtshof 86/01/0150

86/01/0150Verwaltungsgerichtshof16.12.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/01/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1986010150.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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