Verwaltungsgerichtshof 86/01/0110

86/01/0110Verwaltungsgerichtshof24.09.1986

Regest

Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/01/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1986010110.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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