Verwaltungsgerichtshof 86/01/0026

86/01/0026Verwaltungsgerichtshof23.04.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/01/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1986

Spruch

Der angefochte Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen In der Höhe von S 9.106,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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