Verwaltungsgerichtshof 86/01/0012

86/01/0012Verwaltungsgerichtshof23.11.1988

Regest

Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/01/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1988

Spruch

Mag. A gegen Rechtsanwaltskammer für Niederösterreich betreffend die Bestellung eines rechtsanwaltlichen Vertreters

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 2.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.