Verwaltungsgerichtshof 85/18/0378

85/18/0378Verwaltungsgerichtshof21.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/18/0378

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985180378.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.