Verwaltungsgerichtshof 85/18/0268

85/18/0268Verwaltungsgerichtshof17.02.1989

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Substitution Stellung des Vertretungsbefugten Vertretungsbefugter physische Person Eigenberechtigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/18/0268

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1989

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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