Verwaltungsgerichtshof 85/18/0197

85/18/0197Verwaltungsgerichtshof31.05.1985

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/18/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985180197.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Auferlegung eines Barauslagenersatzes von S 2.389,20 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.435,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.