Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
85/18/0176•Verwaltungsgerichtshof 85/18/0176
85/18/0176Verwaltungsgerichtshof15.02.1991
Geldstrafe und Arreststrafe "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Ermittlungsverfahren Allgemein Inhalt des Spruches Diverses Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrecht AVG VStG VVG VwGG
Der angefochtene Bescheid wird, insofern über den Beschwerdeführer eine Geld- und Ersatzarreststrafe verhängt wurde, einschließlich der auf sie bezughabenden Kostenentscheidungen erster und zweiter Instanz, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.