Verwaltungsgerichtshof 85/18/0157

85/18/0157Verwaltungsgerichtshof27.06.1990

Regest

Alkotest Voraussetzung Grundsatz der Unbeschränktheit Ermittlungsverfahren Allgemein Alkotest Zeitpunkt Ort Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/18/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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