Verwaltungsgerichtshof 85/18/0151

85/18/0151Verwaltungsgerichtshof22.02.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/18/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen:

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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