Verwaltungsgerichtshof 85/18/0150

85/18/0150Verwaltungsgerichtshof15.02.1991

Regest

Identitätsnachweis Meldepflicht Verfahrensbestimmungen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/18/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land Wien) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.