Verwaltungsgerichtshof 85/18/0112

85/18/0112Verwaltungsgerichtshof10.11.1989

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/18/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1985180112.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.435,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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