Verwaltungsgerichtshof 85/18/0080

85/18/0080Verwaltungsgerichtshof22.02.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/18/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985180080.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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