Verwaltungsgerichtshof 85/18/0028

85/18/0028Verwaltungsgerichtshof22.02.1985

Regest

Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/18/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985180028.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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