Verwaltungsgerichtshof 85/17/0141

85/17/0141Verwaltungsgerichtshof23.09.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/17/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.930,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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