Verwaltungsgerichtshof 85/17/0017

85/17/0017Verwaltungsgerichtshof10.05.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/17/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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