Verwaltungsgerichtshof 85/16/0111

85/16/0111Verwaltungsgerichtshof01.12.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/16/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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