Verwaltungsgerichtshof 85/15/0296

85/15/0296Verwaltungsgerichtshof07.10.1985

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/15/0296

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985150296.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgezogen.

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