Verwaltungsgerichtshof 85/15/0180

85/15/0180Verwaltungsgerichtshof17.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/15/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985150180.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beiden Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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