Verwaltungsgerichtshof 85/15/0147

85/15/0147Verwaltungsgerichtshof14.04.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/15/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985150147.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.