Verwaltungsgerichtshof 85/14/0181

85/14/0181Verwaltungsgerichtshof13.05.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/14/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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