Verwaltungsgerichtshof 85/14/0133

85/14/0133Verwaltungsgerichtshof04.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/14/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern z.H. des Erstbeschwerdeführers Aufwendungen in der Höhe von S 9.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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