Verwaltungsgerichtshof 85/14/0106

85/14/0106Verwaltungsgerichtshof17.05.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/14/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen von 2.760 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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