Verwaltungsgerichtshof 85/14/0010

85/14/0010Verwaltungsgerichtshof27.10.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/14/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1985140010.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von 9.960 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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