Verwaltungsgerichtshof 85/13/0196

85/13/0196Verwaltungsgerichtshof22.02.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/13/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1985130196.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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