Verwaltungsgerichtshof 85/13/0177

85/13/0177Verwaltungsgerichtshof17.02.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/13/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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