Verwaltungsgerichtshof 85/13/0168

85/13/0168Verwaltungsgerichtshof19.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/13/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985130168.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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