Verwaltungsgerichtshof 85/13/0132

85/13/0132Verwaltungsgerichtshof24.09.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/13/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985130132.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Einkommensteuer 1981 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S8.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.