Verwaltungsgerichtshof 85/13/0087

85/13/0087Verwaltungsgerichtshof18.09.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/13/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985130087.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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