Verwaltungsgerichtshof 85/12/0145

85/12/0145Verwaltungsgerichtshof18.11.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/12/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985120145.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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