Verwaltungsgerichtshof 85/11/0185

85/11/0185Verwaltungsgerichtshof05.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/11/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985110185.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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