Verwaltungsgerichtshof 85/10/0095

85/10/0095Verwaltungsgerichtshof14.10.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/10/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 8.308,40 sowie der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 22.490,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.