Verwaltungsgerichtshof 85/10/0067

85/10/0067Verwaltungsgerichtshof30.09.1985

Regest

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Wiederaufnahme des Verfahrens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/10/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen im Betrage von S2.760;-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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