Verwaltungsgerichtshof 85/10/0052

85/10/0052Verwaltungsgerichtshof24.06.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/10/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1985100052.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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