Verwaltungsgerichtshof 85/10/0043

85/10/0043Verwaltungsgerichtshof10.06.1985

Regest

Verantwortlichkeit (VStG §9) Beteiligungsformen (VStG §7) Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/10/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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