Verwaltungsgerichtshof 85/10/0038

85/10/0038Verwaltungsgerichtshof29.04.1985

Regest

Geldstrafe und Arreststrafe "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/10/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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