Verwaltungsgerichtshof 85/10/0002

85/10/0002Verwaltungsgerichtshof28.01.1985

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/10/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1985

Spruch

Die Beschwerde wird hinsichtlich des unter 1. genannten Bescheides als unbegründet abgewiesen.

B) den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird hinsichtlich des unter 2. genannten Bescheides zurückgewiesen.

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