Verwaltungsgerichtshof 85/09/0153

85/09/0153Verwaltungsgerichtshof25.08.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/09/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.08.1987

Spruch

I. Der angefochtene Bescheid wird, soweit er sich auf die Kürzung des Monatsbezuges bezieht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

II. Soweit sich die Beschwerde gegen die Suspendierung richtet, wird sie als unbegründet abgewiesen.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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