Verwaltungsgerichtshof 85/09/0143

85/09/0143Verwaltungsgerichtshof19.02.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/09/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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