Verwaltungsgerichtshof 85/09/0022

85/09/0022Verwaltungsgerichtshof30.01.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/09/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdeausschuß der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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