Verwaltungsgerichtshof 85/09/0019

85/09/0019Verwaltungsgerichtshof30.01.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/09/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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