Verwaltungsgerichtshof 85/09/0016

85/09/0016Verwaltungsgerichtshof05.02.1986

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/09/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.02.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1985090016.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.